Praxisbewertung

Praxisbewertungen werden häufig im Zusammenhang mit der geplanten Praxisabgabe erstellt. Weitere Gründe sind z. B. die Aufnahme von Praxispartnern oder das Ausscheiden aus einer BAG.

Für die Praxiswertermittlung gibt es keine rechtlich verbindliche Methode. Bundesgerichtshof und Bundessozialgericht haben aber für Klarheit gesorgt: Beide Instanzen halten das modifizierte Ertragswertverfahren für angemessen und sogar vorzugswürdig.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung das reine Ertragswertverfahren für die Bewertung einer Zahnarztpraxis als unzulänglich erklärt und auf die individuelle Berechnung des Unternehmerlohns verwiesen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat darauf aufbauend in einem Urteil die modifizierte Ertragswertmethode für die Ermittlung von Praxiswerten als geeignet anerkannt. Tatsächlich wird dieses bei der Ermittlung der Praxiswerte in Gutachten besonders oft angewendet.

Da der Praxiswert bei Freiberuflern hauptsächlich von der Person des Inhabers geprägt wird, lässt sich die reine Ertragswertmethode nur in modifizierter Form bei der Bewertung einsetzen. Ausgangspunkt der modifizierten Ertragswertmethode ist die Unterstellung, dass der Praxiserwerber einige Jahre benötigt, um sich eine vergleichbare Praxis aufzubauen. Daher ist es angebracht, dass er den in dieser Aufbauzeit erzielten Nettoüberschuss dem Praxisveräußerer als Kaufpreis für den ideellen Praxiswert bezahlt. Hier wird also kein Ewigkeitsertrag berücksichtigt, sondern nur der Differenzbetrag, den die bereits bestehende Praxis gegenüber einer Praxis generiert, die sich der Erwerber auch selbst aufbauen könnte. Dieser Betrag zuzüglich des Substanzwertes bildet den Gesamtwert der Praxis.

Aus zuvor genannten Gründen wird bei diwium die modifizierte Ertragswertmethode angewendet.

Vereinfachte Praxisbewertung

Der Aufwand, um eine Praxisbewertung mittels modifizierter Ertragswertmethode zu erstellen, ist groß. Dieser Aufwand ist in einem frühen Stadion einer Praxisabgabe z. T. nicht notwendig. Um als Praxisabgeber oder Praxisübernehmer eine Orientierung für den Praxiswert zu erhalten, bieten wir Praxisbewertungen in einer vereinfachten Form an.

In vertiefenden Gesprächen im Prozess einer Praxisabgabe bzw. Übernahme halten wir, zu einem späteren Zeitpunkt, eine umfangreiche und vollständige Praxisbewertung für Sinnvoll.